Anzahl und Art der Traversen sowie Ausführung der Heizplatten richtet sich nach der gewünschten Verbindungsfläche und dem benötigten Flächendruck. Bei Anfragen bitte den Fragebogen zu Vulkanisierpressen berücksichtigen. Information zu Heizplatten Zur Berechnung der Heizplattengröße werden folgende Abmessungen zugrunde gelegt: 
A: Plattenlänge parallel zur Bandbreite B: Plattenbreite rechtwinklig zur Bandkante C: Plattenbreite im Winkel der Verbindung D: Winkel der Verbindung GB: Gurtbreite VL: Verbindungslänge Bitte berücksichtigen Die Heizplattengröße wird durch die Plattenlänge (A) und die Plattenbreite (B) definiert (siehe oben). Bei der Verbindungsherstellung muss, der jeweiligen DIN-Norm für Stahlseil- und Gewebegurte entsprechend, ein Zuschlag auf die Plattenlänge und -breite gegeben werden. Die sich daraus ergebenden Plattenlängen und Plattenbreiten sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Beim Einsatz von rhombischen Heizplatten muss zusätzlich der Winkel der Verbindung angegeben werden. Vorgaben des jeweiligen Gurtherstellers müssen ggf. berücksichtigt werden.
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Stahlseilgurte |
Gewebegurte |
Plattenlänge (A) |
Verbindungslänge (VL) + 300 mm (DIN 22131) |
Verbindungslänge (VL) + 200 mm (DIN 22102) |
Plattenbreite (B) |
Bandbreite (BB) + 150 mm (DIN 22131) |
Bandbreite (BB) + 100 mm (DIN 22102) |
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